Förderung der Orte
Das Förderprogramm "Orte der Demokratie" ist Teil der gemeinsamen Förderrichtlinie "Orte des Gemeinwesens" des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS).
Interessenbekundungsverfahren (IBV) zur 2. Förderrunde für "Orte der Demokratie" beendet
Bis zum 18. April 2023 konnten gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften, aber auch Kommunen, ihr Interesse bekunden und sich für eine Förderung als "Ort der Demokratie" empfehlen. Insgesamt haben 56 Träger eine Interessenbekundung eingereicht. Dies ist eine deutliche Steigerung zur ersten Förderrunde und spricht für das große Interesse am Förderprogramm "Orte der Demokratie", das 2021 mit 13 Projekten gestartet ist.
Die erste Stufe des Antragsverfahren ist damit abgeschlossen. Ein externer Fachbeirat von Sachverständigen – Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik – sichtet nun die eingereichten Konzepte und gibt eine Empfehlung ab, welche Träger zur Antragstellung (Stufe 2 des Antragsverfahrens) aufgefordert werden sollen. In seiner Sitzung am 3. Juli 2023 wählt der Fachbeirat bis zu acht weitere Projekte aus. Die ausgewählten Projekte werden in den darauffolgenden Tagen darüber informiert. Träger, die nicht zur Antragstellung aufgefordert werden, erhalten von der Bewilligungstelle (SAB) einen ablehnenden Bescheid.
Ihr Ansprechpartner im Ministerium
Referat V.1 - Grundsatz Demokratie, Demokratieentwicklung und politische Bildung
Franz Knoppe
Telefon: 0351 564165-14
E-Mail: Franz Knoppe