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Handlungsfeld Bildung

Als Eltern, angehende Lehrkräfte oder Engagierte im Bildungsbereich machten die Teilnehmenden des Bürgerrats ähnliche Beobachtungen: Ein Kinderzimmer lässt sich nicht einfach zum Klassenraum umfunktionieren. Vier Wände und ein Bildschirm ersetzen den sozialen Lernort Schule nicht adäquat.

Dringenden Handlungsbedarf sahen die Teilnehmenden in der zweiten inhaltichen Sitzung des »Forum Corona« erstens beim Aspekt Schule und Digitalisierung, zweitens bei den sozialen und psychischen Folgen der Lockdowns und drittens bei der Bildungsgerechtigkeit der sogenannten Generation Corona.

Diskussionsthemen

  • Schulen und Digitalisierung der Bildungsangebote
  • Soziale und psychische Folgen der Lockdowns für Kinder, Jugendliche und Studierende
  • »Generation Corona« und Bildungsgerechtigkeit

Entwickelte Handlungsziele

B1: Digitale und analoge Lehrmethoden werden im Bildungssystem regulär genutzt, kompetent vermittelt und miteinander verbunden.

B2: Alle Bildungseinrichtungen verfügen über eine zuverlässige, moderne und sichere digitale Infrastruktur.

B3: Eltern und Kinder werden befähigt, mit Krisensituationen und Stress im Schulalltag umzugehen.

B4: Das Bildungssystem schafft gleiche Lernvoraussetzungen für alle und geht auf individuelle Bedürfnisse und Stärken der Schülerinnen und Schüler ein.

Empfehlungen & Stellungnahmen

B1 Digitale und analoge Lehrmethoden werden im Bildungssystem regulär genutzt, kompetent vermittelt und miteinander verbunden.

Kontext & Hintergrund

Es gab sehr unterschiedliche Herangehensweisen beim Homeschooling. Die Qualität hing weitestgehend vom Engagement und Wissen der jeweiligen Lehrkräfte ab. Der Wissensstand der Lehrkräfte hinsichtlich digitaler Unterrichtsmethoden sollte entsprechend der veränderten Anforderungen verbessert und angeglichen werden.

Ideen zur Umsetzung

  • Digitale Didaktik und Methodik im Lehramtsstudium als Fach einführen
  • Verstärkte digital-pädagogische Ausbildung der Lehramtsstudierenden, digitale Wissensvermittlung verbessern
 

Stellungnahme

Die folgende Stellungnahme wurde vom Staatsministerium für Kultus erarbeitet.

Gemäß § 40 Absatz 3 Sächsisches Schulgesetz obliegt es dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus als oberster Schulaufsichtsbehörde, über die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) inhaltliche Maßstäbe zu setzen, die dann von den lehrerbildenden Hochschulen vor dem Hintergrund des Grundsatzes der Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Forschung, Lehre und Studium (§ 4 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz) aufzunehmen und über die Prüfungs- und Studienordnungen weiter zu entwickeln sind. Bereits 2017 wurde im Kontext der Novellierung des Schulgesetzes sowie in Umsetzung des Maßnahmenpaketes der Staatsregierung begonnen, die Lehramtsprüfungsordnung I an neue Bedarfe anzupassen.

Im Zentrum der inhaltlichen Novellierung der LAPO I standen mit Bezug zum Erziehungs- und Bildungsauftrag im Schulgesetz und auf der Basis des Handlungsprogrammes „Nachhaltige Sicherung der Bildungsqualität im Freistaat Sachsen“ vom 8. März 2018 die fachübergreifenden Themen Inklusion, Medienbildung, politische Bildung und die Bildung für nachhaltige Entwicklung. Diese galt es deutlicher zu nuancieren, um so verlässlicher zu sichern, dass alle Lehramtsstudierenden zu diesen Inhalten Kenntnisse erlangen und Handlungskompetenz entwickeln können.

Der Bereich Medienbildung erfährt in der novellierten LAPO I vom 19. Januar 2022 (SächsGVBl. S. 46) sowohl eine quantitative Aufwertung als auch eine qualitative Schärfung. Der Arbeitsaufwand zur Bearbeitung von Inhalten der politischen Bildung und Medienbildung wurde in § 6 Absatz 6 LAPO I mit einer Wertigkeit von mindestens 5 Leistungspunkten festgeschrieben und ist somit verbindlich für alle Studierenden zu absolvieren.

Zusätzlich ist Medienbildung und der Umgang mit digitalen und analogen Medien unter konzeptionellen, didaktischen und praktischen Aspekten sowie hinsichtlich der kritischen Reflexion Prüfungsinhalt in den Bildungswissenschaften aller Schularten. Dies wiederum ist die Basis für alle Fach- und Berufsfelddidaktiken, die ihrerseits unter anderem die Analyse und die Bewertung des ziel- und adressatengerechten Einsatzes digitaler und analoger Medien zum Gegenstand haben und somit der Forderung, digitale Didaktik und Methodik im Lehramtsstudium zu vermitteln, entspricht.

Kontext & Hintergrund

Für eine durchgängig hohe Qualität des Homeschoolings müssen Kompetenzen im Bereich digitaler Methoden vorhanden sein. Diese Kompetenzen sollten regelmäßig vermittelt, aufgefrischt und überprüft werden.

Ideen zur Umsetzung

  • Ministerium verordnet Schulungen und Fortbildungen zur digitalen Kompetenzvermittlung
  • Fortbildungen und Informationsmaterial zur digitalen Kompetenzvermittlung für Lehrkräfte leicht zugänglich und verfügbar machen
  • Regelmäßige Evaluation der digitalen Kompetenzen
 

Stellungnahme

Die folgende Stellungnahme wurde vom Staatsministerium für Kultus erarbeitet.

Die Schulen sind angehalten, ein Fortbildungskonzept sowie ein Medienkonzept vorzuhalten.

Gerade im Bereich der Digitalisierung zeigt sich eine weitreichende Heterogenität bzgl. der vorhandenen Mediennutzungs-, mediendidaktischen und medienpädagogischen Kompetenzen der Lehrkräfte sowie bzgl. ihrer Motivation und Änderungsbereitschaft. Heterogenität besteht ebenso im Hinblick auf die technischen Möglichkeiten und die konzeptionelle Einbindung von digitalen Medien vor Ort an Schulen. Das erfordert eine Vielfalt der Lerngelegenheiten, die es einerseits durch Schulungen, asynchrone und synchrone Fortbildungsformate sowie Stärkung kollegialen Austauschs abzudecken gilt. Um dieser Komplexität und der Dynamik im Kontext Digitalisierung gerecht zu werden, wird auf das Zusammenwirken der verschiedenen Akteurinnen und Akteure (zum Beispiel Medienpädagogische Zentren, staatliche Lehrkräftefortbildung, externe Partnerinnen und Partner) gesetzt. Kompetentes Handeln im digitalen Raum ist eine zentrale Frage der Schulentwicklung hin zu einer gelebten Kultur der Digitalität an Schulen. Dieser Entwicklungsprozess wird ab dem Schuljahr 2022/23 an den Schulen verstärkt unterstützt, auch durch die genannten Akteurinnen und Akteure. Im Sinne der dazu entwickelten „Leitgedanken zu einer Kultur der Digitalität in der Schule“ betrifft die Entwicklung sowohl die Lehr- und Lernkultur als auch die Kommunikations- und Arbeitskultur. Hier greifen schon jetzt schulinterne Fortbildungen und Vor-Ort-Beratungen, die von den Schulen bedarfsgerecht in Anspruch genommen werden.

Staatliche Lehrkräftefortbildung versteht sich als ein Beitrag zur berufslebenslangen Professionalisierung. Die Fortbildungspflicht ist in § 40 Sächsisches Schulgesetz geregelt. Die Qualität von Fortbildungen wird kontinuierlich weiterentwickelt, aktuell erfolgt die Implementierung der ländergemeinsamen Eckpunkte für die Lehrkräftefortbildung der  Kultusministerkonferenz (KMK) vom März 2020.

Die Themen Mediendidaktik, Medienbildung, Medienpädagogik und Digitalisierung sind in der Fort- und Weiterbildung im Zuge der Umsetzung der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und der darauf aufbauenden Konzeption „Medienbildung und Digitalisierung in der Schule“ (Sächsisches Staatsministerium für Kultus, 2017) verankert. Digitalisierung gehört zu den zentralen Fortbildungsschwerpunkten des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus. Entsprechende Fortbildungsangebote werden kontinuierlich ausgebaut und angepasst. Erfahrungen aus der Pandemie wurden genutzt, um Online- und Hybrid-Formate neben Präsenzformaten als festen Bestandteil der Fortbildungslandschaft zu etablieren.

B2  Alle Bildungseinrichtungen verfügen über eine zuverlässige, moderne und sichere digitale Infrastruktur.

Kontext & Hintergrund

Während der Pandemie wurde die fehlende flächendeckende digitale Versorgung in Schulen und auch zu Hause sichtbar. Die technische Ausstattung an Schulen ist veraltet. Der Zugang zu technischen Endgeräten und deren Verteilung muss gerecht gestaltet werden.

Ideen zur Umsetzung

  • Voraussetzung für erfolgreiches digitales Lernen: flächendeckender Breitbandausbau
  • Breitbandanschluss und moderne technische Ausstattung an allen Schulen (Hard- und Software)
  • Schulträger benötigen Unterstützung zur Sicherstellung des Ausstattungsauftrages
  • Alle Schülerinnen und Schüler erhalten ein Tablet von den Schulen, das im Unterricht und zu Hause genutzt werden kann
  • Leasing oder Ausschreibung für digitale Geräte und Wartungsdienstleistungen kann zentral über das Kultusministerium laufen
  • IT-Spezialisten an Schulen einstellen, die bei der Aufbereitung von digitalen Unterrichtsangeboten und technischen Problemen helfen
  • Geeignetes Personal muss nicht auf IT spezialisiert sein, es kann auch eine Informatiklehrkraft sein, die aber dafür explizit Ressourcen erhält
  • Bücher sind in Sachsen kostenlos, das sollten die technischen Äquivalente auch sein
 

Stellungnahme

Die folgende Stellungnahme wurde vom Staatsministerium für Kultus erarbeitet.

Gemäß § 23 Absatz 2 Sächsisches Schulgesetz haben die Träger öffentlicher Schulen alle sächlichen Aufwendungen des Schulgebäudes, einschließlich dessen Ausstattung mit allen erforderlichen Lehr- und Lernmitteln, zu tragen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um „analoge“ oder digitale Lehr- und Lernmittel handelt. Im Falle digitaler Infrastrukturen und Endgeräte umfasst diese Verpflichtung zur umfänglichen Sachaufwandsträgerschaft auch die professionelle Wartung und den Support. Für Schulen in freier Trägerschaft gelten vergleichbare Regelungen.

Dies vorausgeschickt, hat das Sächsische Staatsministerium für Kultus ein hohes Interesse an einer optimalen Ausstattung der sächsischen Schulen im digitalen Bereich. Es unterstützt die Schulträger bei der optimalen Wahrnehmung der ihnen obliegenden Aufgabe wie folgt:

Im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 und seiner Zusatzvereinbarungen hat der Freistaat Sachsen gemeinsam mit dem Bund Fördermittel in Höhe von insgesamt 357,5 Mio. Euro für die Digitalisierung der Schulen bereitgestellt. Oberste Priorität haben hierbei die leitungsbasierte Anbindung und die WLAN-Ausstattung pädagogisch genutzter Räume in Schulen. Darüber hinaus stehen die Fördermittel des Basis-DigitalPaktes für die Beschaffung von IT-Technik wie etwa digitale Anzeigegeräte, Desktop-PCs, mobile Endgeräte und digitale Arbeitsmittel zur Verfügung. Die Anknüpfung der Förderung an das jeweilige medienpädagogische Konzept der einzelnen Schule garantiert eine passgenaue Beschaffung der Technik.

Außerdem wurden die Schulträger durch die Zusatzvereinbarungen in die Lage versetzt, mobile Endgeräte für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler zu beschaffen und den Personenkreis so zum Halten bzw. Teilnehmen an digitalem Unterricht zu befähigen. Die Fördermittel aus dem Administrationsförderprogramm dienen der Absicherung der steten Einsatzbereitschaft der Geräte der beschafften Technik.

Bereits zur Halbzeit der DigitalPaktlaufzeit (bis 31.12.2024) konnte der Freistaat Sachsen eine fast vollständige Mittelbindung verbuchen. Sachsen ist damit bei der Umsetzung des DigitalPaktes führend.

Außerdem stellt der Freistaat Sachsen über die Medienpädagogischen Zentren und die Lehrerfortbildungseinrichtungen Fortbildungen für Lehrkräfte zum Thema „Digitaler Unterricht“ bereit, um entsprechende Kompetenzen zu entwickeln und zu stärken.

Um die im Entstehen befindlichen digitalen Infrastrukturen in den Schulen optimal nutzen zu können, verfolgt der Freistaat Sachsen das Ziel, langfristig die flächendeckende Erschließung der Schulen mit leistungsstarken und stabilen Gigabitnetzen zu erreichen. Dies ist absehbar nur mit einem Glasfaseranschluss bis in jedes Schulgebäude (Fibre to the building – Fttb) möglich.

Die Breitbanderschließung der Schulen soll vorrangig im Rahmen von, mit Bundesmitteln geförderten, Gebietserschließungen erfolgen. Für Schulstandorte, die nicht hierüber erschlossen werden können, wurde ein entsprechender Auffangschirm gebildet, in dem finanzielle Mittel in Höhe von 21,8 Mio. Euro bis zum 31. Dezember 2025 bereitgestellt werden („Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“). Für den Freistaat Sachsen erfolgt gegenwärtig eine Eruierung der Bedarfsschulen, die die Voraussetzungen für einen tatsächlichen Ausbaubedarf mit direkten Glasfaseranschlüssen (Fttb) erfüllen. Die Erschließung der Bedarfsschulen aus dem Auffangschirm soll bis Ende 2025 durch die Deutsche Telekom im Rahmen des Vertrags zur Errichtung und Betrieb des sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN-Vertrag) erfolgen.

Damit wird bis zum Jahr 2024 eine flächendeckende Versorgung mit digitaler Grundinfrastruktur (LAN, WLAN, digitale Anzeigegeräte) sowie bis Ende 2025 eine nahezu flächendeckende Versorgung mit glasfaserbasierter Breitbandanbindung gewährleistet sein.

Kontext & Hintergrund

Die Finanzierung von Digitalisierung an Schulen soll nicht einmalig sein, so wie der Digitalpakt, sondern beständig, um Modernisierungsanforderungen gerecht zu werden. Momentan ist zu wenig Geld vorhanden, um eine moderne technische Ausstattung zu finanzieren.

Ideen zur Umsetzung

  • Vertrag zwischen Bundesregierung und Ländern
  • Vereinfachung der Antragsmöglichkeiten und Förderrichtlinien für Kommunen
  • Langfristig Finanztitel für die “Digitalausstattung” von Schulen schaffen (analog zu Schulbüchern)
 

Stellungnahme

Die folgende Stellungnahme wurde vom Staatsministerium für Kultus erarbeitet.

Staatsregierung und kommunale Spitzenverbände haben im Jahr 2021 eine gemeinsame Arbeitsgruppe zur Weiterentwicklung der Schulträgeraufgaben ins Leben gerufen. Im Ergebnis dessen wurde vereinbart, das mit dem DigitalPakt bis 2024 erreichte Ausstattungsniveau bei Endgeräten für Schülerinnen und Schüler ab 2025 zu verstetigen. Die Finanzierung soll im Rahmen eines Förderprogrammes des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus mit einem Fördersatz von 50 Prozent erfolgen.

Parallel wurde die intensive Prüfung der rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen für Bring-Your-Own-Device-Lösungen vereinbart (insbesondere um einen künftigen weiteren Aufwuchs an erforderlichen Endgeräten abzubilden).

Außerdem wurde vereinbart, die 1:1-Ausstattung der Lehrkräfte mit Endgeräten durch die Schulträger ab 2023 als Mindeststandard rechtlich abzusichern. Auch wurde eine dauerhafte Finanzierung der damit im Zusammenhang stehenden Kosten der Schulträger auf der Grundlage von vereinbarten Pauschalsätzen vereinbart. Die Umsetzung soll ebenfalls im Wege einer Förderung erfolgen.

Kontext & Hintergrund

Sachsens digitale Plattform Lernsax war oft nicht funktionsfähig. Zusammenbrüche der Infrastruktur waren vermeidbar und hätten durch kurzfristige Investition behoben werden können.

Ideen zur Umsetzung

  • Zentrale, leistungsfähige digitale Lernplattform
  • Interaktive und animierte Bildungsangebote/Erklärvideos von Lehrerinnen und Lehrern, um Wissen zu vermitteln (mathematische Formeln, Biologieunterricht etc.)
 

Stellungnahme

Die folgende Stellungnahme wurde vom Staatsministerium für Kultus erarbeitet.

Schule ist Länderangelegenheit – das gilt sowohl für den analogen als auch für den digitalen Raum. Die Länder haben flächendeckend eigene Lernplattformen errichtet, die auf das jeweils eigene Schulsystem und dessen rechtliche Rahmenbedingungen in besonderer Weise abgestimmt sind – so auch der Freistaat Sachsen. Ein dezentraler Ansatz mit einer kontinuierlichen Fortentwicklung des Bestehenden erscheint daher auch weiterhin als der geeignetere Weg, schließt dieser doch, dort wo sinnvoll, enge Kooperationen der Länder nicht aus, wie beispielsweise bei MUNDO, der offenen Bildungsmediathek der Länder, dem Single-Sign-on-Dienst VIDIS und anderen länderübergreifenden Vorhaben im DigitalPakt Schule.

B3 Eltern und Kinder werden befähigt, besser mit Krisensituationen im Schulalltag umzugehen.

Kontext & Hintergrund

Im Bildungsbereich herrschte oft eine Art »Feuerwehrprinzip« mit kurzfristigen, wenig durchdachten Ansätzen und Lösungen.

Ideen zur Umsetzung

  • Flexible Modelle, um auf Infektionsgeschehen zu reagieren, z.B. Präsenzunterricht für halbe Klassen mit wöchentlichem Wechsel
  • Einheitliche Schulbücher mindestens innerhalb einer Schule
  • »Krisenmanagerin oder -manager in Schulen« auf Ministeriumsebene einführen, bei der/dem im Notfall alle Informationen zusammenlaufen
 

Stellungnahme

Die folgende Stellungnahme wurde vom Staatsministerium für Kultus erarbeitet.

Für Krisensituation an Schulen gibt es bereits eine Vielzahl von Notfallplänen. Diese sind für alle öffentlichen Schulen im Arbeitsschutzmanagementsystem (AManSys), Handbuch Teil II: Gefahrstoff, Biostoff- und Notfallmanagement festgeschrieben. Es werden explizit Notfälle unter Leitung der Polizei und der Einsatzkräfte benannt, wie:

•           Bedrohungs- und Amoksituationen

•           Brandfall

•           Extremismus

•           Katastrophe

•           Sachbeschädigung durch Gewalteinwirkung

•           Sexuelle Gewalt

•           Suiziddrohung und -versuch

•           Todesfall oder möglicher Todesfall

•           Vermisste Schülerinnen und Schüler

•           Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

•           Waffenbesitz

sowie Notfälle in Erstverantwortung der Schule, wie:

•           Alarmprobe und Evakuierung

•           Lebensbedrohliche bzw. ansteckende Erkrankung

•           Stromausfall

•           Unfall mit Personenschaden

•           Meldung eines besonderen Vorkommnisses

Der Notfall „Lebensbedrohliche und ansteckende Erkrankung“ zeigt Vorgehensweisen für eine Handlungsabfolge für den aktuellen Notfall einer lebensbedrohlichen bzw. ansteckenden Erkrankung in der Schule auf. Dazu sind im Speziellen die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu beachten. Ziel ist die Lösung des Notfalls durch richtiges Verhalten beim Erkennen der Situation sowie durch sofortiges Informieren der zuständigen Stellen.

Sollten pandemische und nicht endemische lebensbedrohliche und ansteckende Erkrankungen auftreten, sind übergreifende Vorkehrungen zu treffen, die die Zusammenarbeit der Ministerien erfordern. Diese sind, wie oben für den schulischen Einzelfall beschrieben, vorab im Detail nicht benennbar. Dennoch gibt es Aspekte, die grundlegend ausgebaut und somit vorgehalten werden müssen, wie die Gewährleistung von digital basiertem häuslichen Lernen auf professioneller pädagogischer Grundlage.

Diese Grundlage gilt es, stetig durch systemorganisatorische Maßnahmen zu sichern. Hierfür werden die Erfahrungen aus der Pandemie-Situation aufbereitet, die künftig als weitere Entscheidungsgrundlage dienen werden.

Ein solches Vorgehen entspricht dem Vorschlag für eine Strategie für die Betreuung von Schülern und Schülerinnen während und nach flächendeckenden Krisensituationen wie im Pandemiefall.

Kontext & Hintergrund

Im Homeschooling mangelte es, trotz z.T. extremer Belastungen, an fachlicher,
pädagogischer und psychologischer Unterstützung für Schülerinnen oder Schüler
und Eltern. Diese brauchen Ansprechpartner für die individuellen Bedürfnisse und
Betreuung der Kinder zu Hause.

Ideen zur Umsetzung

  • In einem regelmäßigen und engen Austausch über feste Strukturen sollen Lehrkräfte Eltern über den Lernfortschritt ihrer Kinder informieren.
  • Psychologische Beratung für Eltern während Homeschooling
  • Didaktische und fachliche Beratung für Eltern während des Homeschooling
  • Schulen verteilen Informationsmaterial (per Mail) an Eltern
  • Nachhilfeangebote (auch durch externe Anbieter) o.ä. kostenlos an Schulenanbieten
  • Notrufsystem für vernachlässigte Kinder und Jugendliche
  • Personelle Ressourcen für Unterstützungsangebote schaffen
 

Stellungnahme

Die folgende Stellungnahme wurde vom Staatsministerium für Kultus erarbeitet.

Hilfsangebote für Eltern werden immanenter Bestandteil der professionellen pädagogischen Begleitung von häuslichem Lernen im Krisenfall sein. Häusliches Lernen kann ohne die individualisierte Einbindung von Eltern nicht zu Lernerfolgen bei Schülerinnen und Schülern führen. Der Individualisierung von Lernprozessen kommt dabei eine besondere Rolle zu, da Lerntempi sowie Erkenntnis- und Festigungsprozesse beim Lernen individuell stark variieren.

Es gilt, allgemeingültige und schülerindividualisierte Hilfsangebote für übergreifende Krisensituationen zu entwickeln. Allgemeingültige müssen vorab entwickelt werden, schülerindividualisierte sind dem jeweils laufenden Lernprozess anzupassen.

Maßnahmen zur schulischen Digitalisierung von Lernprozessen werden aktuell intensiv betrieben. Dennoch ist es erforderlich, Maßnahmen für nicht pandemiebedingte flächendeckende Szenarien zu entwickeln, wie z.B. Katastrophen, bedingt durch Störungen der Infrastruktur.

Kontext & Hintergrund

Es gibt unterschiedliche Lerntypen, während des Homeschooling war alleine Lernen eine besondere Herausforderung. Kinder sollen befähigt werden, besser unabhängig mit dem Unterrichtsmaterial zu arbeiten, sowie darüber hinaus lernen, besser mit Stress und Krisen umzugehen.

Ideen zur Umsetzung

  • Altersgerechte Angebote für Lernstrategien im Unterricht anbieten (eigenständiges Lernen ist für jüngere Kinder schwierig)
  • Partizipatives Projekt zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrkräften, um herauszufinden, welche Online-Methoden für alle attraktiv sind
  • Tandemprinzip beim Onlineunterricht (weniger starke Schülerinnen/Schüler lernen gemeinsam mit stärkeren)
  • Überprüfung der Lehrpläne auf altersgerechte Inhalte
  • Förderunterricht von externen Didaktikern, die den Kindern beibringen, das “Lernen zu lernen”
  • Praktische Vermittlung von Methoden der Stressbewältigung in der Schule, zudem Kinder und Jugendliche ermutigen, über Druck zu sprechen und damit psychische Probleme weiter enttabuisieren
  • Teilnahmekontrolle des Online-Unterrichts und bei Bedarf aktive Unterstützung von Schülerinnen/Schülern, die regelmäßig nicht (aktiv) teilnehmen
 

Stellungnahme

Die folgende Stellungnahme wurde vom Staatsministerium für Kultus erarbeitet.

Lernen zu lernen ist seit 2014 als zentrales Ziel in allen Lehrplänen der allgemeinbildenden Schularten verankert. Dabei werden die Lernstrategien, Lern- und Arbeitstechniken sowohl gesondert ausgewiesen als auch mit Fachinhalten verbunden. Die Schulen entwickeln eigenverantwortlich eine Konzeption zur Lernkompetenzförderung und realisieren diese. Dazu gehören auch Methoden und Strategien, die beispielsweise zur Problemlösung und zur Selbststeuerung beitragen. Im Anfangsunterricht der Klassenstufen 1 und 2 ist es notwendig, dass Schülerinnen und Schüler das Lernen lernen gemeinsam in der Schule erarbeiten. Mit der aktuellen Kampagne „Auf den Anfang kommt es an“ wird erneut auf die Sicherung der Grundlagen hingewiesen.

B.4 Das Bildungssystem schafft gleiche Lernvoraussetzungen für alle und geht auf individuelle Bedürfnisse und Stärken der Schülerinnen und Schüler ein.

Kontext & Hintergrund

Sozialer Austausch hat zu Zeiten von Corona gefehlt und Wissenslücken müssen aufgeholt werden. Lernvoraussetzungen und Informationsstand sind stark von Milieu und Sprachkenntnissen abhängig und führen zu Bildungsungerechtigkeit, wenn es keine Ausgleichsangebote vonseiten der Schulen gibt.

Ideen zur Umsetzung

  • Schulträger sollen den Schulen Mittel für Bildungsangebote sowie individuelle Förderung (Sprachkurs, Nachhilfe) unbürokratisch zur Verfügung stellen
  • Verpflichtendes Angebot von Hausaufgabenhilfe am Nachmittag an Schulen, um Kindern aus benachteiligten Familien zu helfen
  • Nachmittags Förderunterricht für Kinder mit LRS
  • Ehrenamtliche unterstützen beim Ausgleich von sprachlich bedingten Nachteilen von Schülern und Schülerinnen – regionale Koordination durch Schulen in Kooperation mit z.B. Unis oder Lehrerinnen und Lehrern im Ruhestand
  • Aktionsprogramm »Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche« verlängern
  • Bürgerstiftung Sachsen soll Fördermittel bereitstellen, die individuell und unterjährig beantragt werden können (z.B. für Sprachförderung)
  • Ganztagsschulen
 

Stellungnahme

Die folgende Stellungnahme wurde vom Staatsministerium für Kultus erarbeitet.

In den vergangenen Jahren hat sich an den sächsischen allgemeinbildenden Schulen ein positives Grundverständnis zu ganztägiger Bildung und Erziehung herausgebildet. Auf der rechtlichen Grundlage des Sächsischen Schulgesetzes (§ 16 a) und der Sächsischen Ganztagsangebotsverordnung werden an allgemeinbildenden Schulen im Zusammenwirken mit außerschulischen Einrichtungen Ganztagsangebote eingerichtet. Ganztagsangebote sind unterrichtsergänzende Maßnahmen, insbesondere zusätzliche Bildungs- und Förderangebote sowie Arbeitsgemeinschaften.

Mehr als 93 Prozent der allgemeinbildenden Schulen entwickeln bereits eigenverantwortlich und gemeinsam mit außerschulischen Partnern eine schulspezifische Ganztagskonzeption als Teil des Schulprogrammes, das an mindestens drei Tagen in der Schulzeit über die verpflichtende Stundentafel hinaus umgesetzt wird. Ganztagsangebote sind zu einem Merkmal von Schulqualität geworden. Sie tragen zu mehr Chancengerechtigkeit und Leistungsorientierung bei. Der Freistaat Sachsen unterstützt die Ganztagsangebote öffentlicher und freier Träger allgemeinbildender Schulen mit finanziellen Mitteln nach den Maßgaben des Haushaltsplanes. Im Schuljahr 2022/2023 wurden pauschalierte Zuwendungen für die Gestaltung von Ganztagsangeboten an 1.439 Schulen in Höhe von 48 Millionen Euro ausgereicht.

Die Inhalte der Ganztagsangebote begründen sich in den pädagogischen Schwerpunkten und Zielen der einzelnen Schule und tragen zur Profilierung der Schule bei. In allen Bildungsbereichen leisten pädagogisch wertvolle unterrichtsergänzende Angebote in Kooperation mit regionalen Institutionen, Verbänden und Vereinen einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung. Die Angebote werden schülerorientiert, aktuell und bedarfsgerecht gestaltet. Im Schuljahr 2021/2022 lag die durchschnittlich Teilnehmendenquote der Kinder und Jugendlichen an außerschulischen Aktivitäten bei ca. 73 Prozent. Die Organisation, Aufsicht und Verantwortung für die Umsetzung der Ganztagsangebote trägt die Schulleitung. Sie stimmt sich mit der Schulkonferenz ab und beteiligt den Schüler- und/oder Kinderrat aktiv bei der Ausrichtung und Evaluation der schuleigenen Konzepte.

Das am weitesten verbreitete Strukturierungsmerkmal an Schulen mit Ganztagsangeboten sind die Nachmittagsangebote und Arbeitsgemeinschaften. Neun von zehn Schulen bieten diese regelmäßig an. Weitere verbreitete Gestaltungsmerkmale insbesondere an den Grund- und Oberschulen sind die bewegte Pause und die Hausaufgabenbetreuung.

Im Rahmen des Corona-Aufholprogramms können die Schulen mithilfe externer Anbieterinnen und Anbieter zusätzliche Angebote zur Aufholung von Lernrückständen innerhalb von zwei Schuljahren, aber auch zur Förderung von Begabungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler anbieten. Diese Angebote sollen individuelle Lernvoraussetzungen berücksichtigen und können nach Bedarf im regulären Ganztagsprogramm der Schule in den nachfolgenden Schuljahren integriert und fortgeführt werden.

Kontext & Hintergrund

Der Lehrkräftemangel ist eine Folge von zu wenig Wertschätzung, Bezahlung und Stellenabbau. Der Mangel an Lehrpersonal wurde während der Pandemie besonders deutlich und belastend.

Ideen zur Umsetzung

  • Höhere Gehälter für Lehrkräfte
  • Zusätzlich eine Einmalzahlung als besondere Wertschätzung der Leistungen während der Pandemie
  • Zulassung zum Studium auch über pädagogische Eignung und »Softskills« regeln
  • Betreuungsschlüssel sollte insbesondere bei hoher Zahl von benachteiligten Schülerinnen und Schülern niedriger sein
  • Lehrkräftestellen müssen vorausschauend besetzt werden in der Stadt und auf dem Land (Kultusministerium) - abhängig von Geburtenzahl der Jahrgänge
  • Höhere gesellschaftliche Wertschätzung durch positive Berichterstattung in den Medien
 

Stellungnahme

Die folgende Stellungnahme wurde vom Staatsministerium für Kultus erarbeitet.

Als Ausdruck der Wertschätzung des Lehrberufs und Anerkennung der Lebensleistung der Lehrkräfte wurden die Gehälter der Beschäftigten im sächsischen Schuldienst (z.B. im Wege weitreichender Veränderungen der Besoldungsstrukturen im Bereich der Lehrerinnen und Lehrer und Höhergruppierungen) in den zurückliegenden Jahren spürbar erhöht. Die Forderung nach einer Ausweitung der schulischen Prämienbudgets wurde ebenfalls bereits umgesetzt.

Kontext & Hintergrund

Die Forderung nach kleineren Klassengrößen besteht schon lange, doch Corona hat gezeigt, wie gut kleinere Klassengrößen funktionieren. Hier entsteht potenziell auch die Möglichkeit, förderbedürftige Kinder früh zu identifizieren und zusätzliche Betreuung anzubieten.

Ideen zur Umsetzung

  • Lehramtsstudierende an Schulen einbinden
  • Ländlichen Raum fördern: Wenn Studierende im ländlichen Raum Nachhilfe geben, sollen sie Reisekosten steuerlich geltend machen können bzw. ein Bildungsticket bereitgestellt bekommen
  • In der Krise Studierende, Didaktiker, Referendare unterrichten lassen – Unterrichtsausfall vermeiden!
 

Stellungnahme

Die folgende Stellungnahme wurde vom Staatsministerium für Kultus erarbeitet.

Die aktuellen Klassengrößen sind Ergebnis umfangreicher Aushandlungsprozesse, die pädagogische und sozioökonomische Aspekte berücksichtigen. Hervorzuheben ist, dass die Reduzierung der Klassengröße bei der aktuellen demografischen Situation zu erhöhtem Unterrichtsausfall führen würde und absehbar aufgrund des Personalmangels nicht umsetzbar ist.

Bei einer Herabsetzung des Klassenteilers beispielsweise von 28 auf 26 Schülerinnen und Schüler würde im aktuellem Schuljahr 2022/2023 ein Mehrbedarf von 2036 Lehrerstellen entstehen. Dabei wäre noch nicht berücksichtigt, dass die räumlichen Kapazitäten sich erhöhen müssten und die Ukraine-Krise aktuell neue Zuläufe an Schülerinnen und Schülern mit sich bringt.

Die für zusätzliche Betreuung dargestellten Ideen sind überwiegend bereits Realität: Das Semesterticket deckt auch den ländlichen Raum in der Umgebung des Studienortes ab. Im Rahmen des Programms Unterrichtsversorgung ist die befristete Beschäftigung von Studierenden, Referendarinnen und Referendaren und weiteren Hochschulabsolventinnen und -absolventen unter bestimmten Voraussetzungen bereits jetzt möglich.

In Umsetzung des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ wurden im Schuljahr 2021/2022 und 2022/2023 auf Honorarbasis viele externe Unterstützungskräfte in unterrichtsergänzenden und unterrichtsunterstützenden Angeboten tätig. Darunter waren Nachhilfeinstitute, Lernportale, Privatpersonen (z.B. ehemalige Lehrkräfte im Ruhestand, Schülerinnen und Schüler), Therapeutinnen und Therapeuten (Ergo- und Lerntherapeutinnen und -therapeuten), Theater-, Sportvereine und Musikschulen.

Zunehmend werden zur Unterstützung der Lehrkräfte auch pädagogische Schulassistenzkräfte in den Schuldienst eingestellt. Dieser Bereich wird weiter ausgebaut.

Kontext & Hintergrund

Nach längerem Unterrichtsausfall im Homeschooling steht im Vordergrund, grundlegendes Wissen aufzuarbeiten und soziale Kompetenzen zu fördern. Dabei soll der Druck, alles inhaltliche Wissen nachzuholen, abgebaut werden.

Ideen zur Umsetzung

  • Prüfung aller Lehrinhalte auf Relevanz und Neustrukturierung der Lehrpläne
  • Grundlegende Inhalte der Lehrpläne bundesweit vorgeben, damit nicht jedes Bundesland andere Inhalte priorisiert
  • Zum individuellen Arbeiten und Tempo ermutigen – Rücksicht auf den Lernstand der Kinder
 

Stellungnahme

Die folgende Stellungnahme wurde vom Staatsministerium für Kultus erarbeitet.

Gemäß § 3a Sächsisches Schulgesetz bilden die Lehrpläne die Grundlage der Planung und Gestaltung des Unterrichts. Entsprechend dienen sie gemeinsam mit den ländergemeinsamen Bildungsstandards als wesentliche Bezugspunkte zur Überprüfung von Bildungsqualität.

Lehrpläne formulieren ein Grundverständnis des jeweiligen Unterrichtsfaches, setzen für die zu behandelnden Inhalte einen Rahmen und geben Anregungen und Hilfen für die Planung und Gestaltung von „gutem“ Unterricht. Ihre Aufgabe ist zuvorderst eine Priorisierung und Systematisierung von Lerninhalten. Diese ist altersabhängig und fächerübergreifend angelegt, weil sich Kompetenzentwicklung und Wertorientierung der Schülerinnen und Schüler in einem zeitlich gestreckten Prozess vollziehen. Deshalb sind Lehrpläne spiralcurricular aufgebaut.

Aufgrund dieser komplexen Anforderungen bewegen sich Lehrpläne stets in einem Spannungsfeld von Verbindlichkeit der Vorgaben und notwendigen Freiräumen für die pädagogische Praxis. Sie umreißen den Entscheidungsspielraum für die konkreten Unterrichtsbedingungen vor Ort.

Aufgabe der Lehrkräfte ist es, auf dieser Grundlage kontinuierlich die Ausgangslage im eigenen Unterricht zu analysieren und Strategien zu entwickeln, wie Wissenserwerb und Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler befördert werden können. Es liegt in der pädagogischen Verantwortung jeder Lehrkraft zu entscheiden, welche didaktischen und methodischen Formen der Unterrichtsgestaltung dafür gewählt und welche Hilfsmittel – bspw- Lehrbücher und digitale Informationsquellen – eingesetzt werden.

Die Umsetzung der Lehrpläne ist für alle Lehrkräfte verbindlich, weshalb ihnen eine übergreifende und normierende Steuerungsfunktion zukommt.

In jedem Falle bedarf es aber ihrer Transformation, um eigenen Unterricht in einer konkreten Klassensituation zu gestalten. Insofern sind professionell handelnde Lehrkräfte hinsichtlich der Lernprozesse und Lernerfolge von Schülerinnen und Schülern die entscheidende und einflussreichste Wirkgröße.

Grundlegende bundesweit umzusetzende Kompetenzen sind bereits seit 2012 durch die Kultusministerkonferenz (KMK) als Bildungsstandards in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und der fortgeführten Fremdsprache sowie in den Naturwissenschaften verabschiedet und helfen, ein gemeinsames Leistungsniveau zu sichern. Standardbasierte Abiturprüfungsaufgaben stehen seit 2016/2017 im gemeinsamen Aufgabenpool der Länder zur Verfügung. Die damit verbundenen Anforderungen müssen in den Lehrplänen gesichert werden.

Die Lehrpläne binden etwa zwei Drittel der Unterrichtszeit eines Jahres, sodass Lehrkräfte nach pädagogischer Bewertung individueller Kompetenzen didaktisch reagieren können.

Die Herausforderungen während der Corona-Einschränkungen bewogen das Sächsische Staatsministerium für Kultus bereits im April 2021 zu Lehrplananpassungen für das ausgehende Schuljahr 2020/2021 sowie den Übergang zum Schuljahr 2021/2022.

Um das erfolgreiche Weiterlernen der Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schularten in allen Fächern in diesen Schuljahren zu sichern, galt es, Prioritäten bei der Umsetzung der Lernziele und -inhalte in den Lehrplänen zu setzen. Darüber hinaus wurden unter Einbeziehung von Fachberaterinnen und Fachberatern Vorschläge erarbeitet, wie einzelne Lernbereiche in reduzierter Form behandelt werden konnten.

Alle Abschlussprüfungen wurden (und werden 2023) pandemiebedingt mit Konkretisierungen und quantitativen Reduzierungen bzw. Arbeitszeitzugaben als ausgleichende Maßnahmen durchgeführt.

Ergänzend wurde im August 2021 eine dynamische Lehrplandatenbank freigeschaltet, die alle Lehrpläne mit passgenauen Unterstützungsmaterialien zeigt, offen zugänglich, geprüft und mit multimedialen Modulen zu einzelnen Lernbereichen bzw. Lernzielen untersetzt ist.

Bereits vor den Corona-Anpassungen waren 2019 insgesamt 90 Fachlehrpläne hinsichtlich gesellschaftlich relevanter Themenfelder überarbeitet worden. Mehr politische Bildung, Medienbildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung waren Überarbeitungsziele dieser Lehrplangeneration.

Im Rahmen des Strategieprozesses „Bildungsland Sachsen 2030“ soll in 2023 die Diskussion um eine Weiterentwicklung von Curricula und die Rolle grundlegender Zukunftskompetenzen weitergeführt werden.

Kontext & Hintergrund

Auch vor Corona gab es schon Bedarf an Reformen, die das homogene Schulsystem besser an die heterogene Schülerschaft anpassen. Ein Bildungssystem, das auf individuelle Bedürfnisse, Kompetenzen und Stärken eingeht, muss flexibel genug sein, Inhalte und Methoden anpassen zu können. Das ist besonders für das Aufholen von Wissenslücken nach Corona essenziell.

Ideen zur Umsetzung

  • Evaluation bei den Lehrenden machen: Wo brauchen sie Unterstützung?
  • Was hilft ihnen bei den Aufgaben, die auf sie zukommen?
  • Evaluation in jeder Klasse und bei allen Schülern, was gebraucht wird und Bildungsangebote darauf individuell zuschneiden
  • Schulen mehr (finanzielle) Ressourcen zur Verfügung stellen
  • Gewählte Schülerinnen und Schüler fungieren als Sprachrohr für Bedürfnisse - im regelmäßigen Austausch mit Lehrkräften
  • Lehrpläne in der Krise individuell umgestalten, damit Flexibilität möglich ist
  • Vielfalt der Schulträger erhalten und ausbauen
 

Stellungnahme

Die folgende Stellungnahme wurde vom Staatsministerium für Kultus erarbeitet.

Die Grundlage für den Unterricht an den Schulen bilden die Fachlehrpläne. Sie beinhalten die grundlegenden Anforderungen in den Bereichen Wissenserwerb, Kompetenzentwicklung und Werteorientierung. Die Lehrpläne sind lediglich auf 25 Schulwochen ausgelegt, sodass den Schulen und Lehrkräften ein gewisser Handlungsspielraum für die Vertiefung vorgegebener oder Implementierung weiterer Lerninhalte bleibt.

Die Art und Weise der inhaltlichen und didaktisch-methodischen Gestaltung des Unterrichtes vor Ort an den Schulen oder auch außerschulischer Lernangebote liegt in der pädagogischen Verantwortung der Lehrkräfte. Sie entscheiden über die zeitliche Anordnung der Lehrplanschwerpunkte innerhalb eines Schuljahres und darüber, welche konkreten Methoden für die Entwicklung der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler und die Vermittlung des jeweiligen Lernstoffes geeignet sind. Die Wahl der Unterrichtsmethoden wird entscheidend durch das Alter, die Zusammensetzung und die individuellen Lernvoraussetzungen der heterogenen Schülergruppe mitbestimmt. Dem geht eine diagnostische Einschätzung der Lern- und Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler voraus.

Die Erweiterung des methodischen Repertoires der Lehrkräfte ist ein wesentlicher Bestandteil vieler Fachfortbildungen und der Ausbildung der angehenden Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.

Eine große Herausforderung stellen die sehr unterschiedlichen Lerndefizite in Folge der Pandemie dar. Hier versuchen die Schulen durch Angebote für zusätzliche individuelle Fördermaßnahmen im Rahmen des Ganztagsangebotes oder in den Ferien, auch unter Einbeziehung älterer Schülerinnen und Schüler, zu schaffen.

Für die gezielte Förderung individueller Begabungen im mathematisch-naturwissenschaftlichen, sprachlichen, musischen und sportlichen Bereich verfügt der Freistaat Sachsen über ein Netz von Schulen mit speziellen Profilen. Darüber hinaus haben sich mehrere Gymnasien zu Kompetenzzentren und Konsultationsschulen für die Förderung leistungsstarker und potenziell besonders leistungsfähiger Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Bund-Länder-Initiative „Leistung macht Schule“ entwickelt.

Prinzipiell hat jede sächsische Schule ein Schulprogramm, in dem die ihr wichtigen Inhalte und Konzepte pädagogischer Arbeit fixiert sind. Im Rahmen der Schulprogrammarbeit können bisherige Handlungsschwerpunkte in einer schulinternen Evaluation auf den Prüfstand gestellt und im Anschluss neue, zukunftsweisende Ideen mit allen schulischen Akteurinnen und Akteuren diskutiert und festgelegt werden.

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