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Gräber und Friedhöfe ehemals verfolgter Gemeinschaften

Betreuung verwaister jüdischer Friedhöfe

Die Bundesregierung hat sich durch Kabinettsbeschluss vom 31. August 1956 bereit erklärt, zusammen mit den Ländern an Stelle der (zum Teil untergegangenen) jüdischen Gemeinden die Last der Friedhofsbetreuung zu übernehmen. Die Einzelheiten über die Durchführung der Betreuung sind in einer protokollierten Absprache zwischen Bund, Altbundesländern und Vertretern jüdischer Organisationen in Deutschland vom 21. Juni 1957 festgehalten. Der Freistaat Sachsen ist dieser Vereinbarung mit Erklärung des Staatsministers des Innern vom 17. November 1992 beigetreten. Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) über die Betreuung der verwaisten Friedhöfe der ehemaligen jüdischen Gemeinden im Freistaat Sachsen regelt die Ausführung dieser Absprache im Freistaat Sachsen.

Erhalt der Gräber NS-verfolgter Sinti*zze und Rom*nja

Die Bund-Länder-Vereinbarung betreffend den Erhalt der Gräber der unter nationalsozialistischer Gewaltherrschaft verfolgten Sinti und Roma regelt die Sicherung der Grabstätten der unter Schutz des Rahmenübereinkommens des Europarates stehenden Sinti und Roma, die unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft verfolgt waren und deren Gräber nicht vom Gräbergesetz erfasst sind. Bund und Länder nehmen damit ihre Verantwortung wahr, die Volksgruppe der deutschen Sinti und Roma in dem Erhalt ihrer Traditionen und ihrem kulturellen Erbe zu unterstützen.

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