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2. Förderrunde "Orte der Demokratie"

Bis zum 18. April 2023 können gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften, aber auch Kommunen, ihr Interesse bekunden und sich für eine Förderung als "Ort der Demokratie" empfehlen. In dieser zweiten Förderrunde sollen bis zu acht weitere Projekte ausgewählt werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit dem Interessenbekundungsverfahren (IBV). Ein externer Fachbeirat von Sachverständigen - Vertreterinnen und Vertretern u.a. aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik – wird die eingereichten Konzepte sichten und eine Empfehlung abgeben, welche Träger zur Antragstellung (Stufe 2 des Antragsverfahrens) aufgefordert werden sollen.

Zu beachten: Seit 1. Januar 2023 ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) Bewilligungsstelle für das Förderprogramm „Orte der Demokratie“. Auf dem Förderportal der SAB finden Sie alle Informationen zum Antragsverfahren und die Antragsformulare. Bis zum 18. April 2023 können Sie Ihre Interessenbekundung einreichen:

Orte der Demokratie als Orte des Gemeinwesens - Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB)

Weiterführende Informationen zur Antragstellung und zur Förderrichtlinie entnehmen Sie bitte auch unseren FAQ.

Ihr Ansprechpartner

Referat V.1 - Grundsatzfragen Demokratie, Demokratieentwicklung und politische Bildung

Franz Knoppe

Telefon: 0351 56416514

E-Mail: franz.knoppe@smj.justiz.sachsen.de

Fachbeirat "Orte der Demokratie"

 

Aufruf zur Interessenbekundung

- veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 8 vom 23. Februar 2023 -

Bekanntmachung

des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) über einen Aufruf zur Interessenbekundung zur Förderung von „Orten der Demokratie“ nach der Förderrichtlinie Orte des Gemeinwesens

Im Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 „Gemeinsam für Sachsen“ wurde die Etablierung von „Sozialen Orten“ und „Orten der Demokratie“ als „Orte des Gemeinwesens“ vereinbart. Ziel ist die Stärkung des Gemeinwesens und der demokratischen Praxis sowie die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Orte der Demokratie sollen das demokratische Gemeinwesen insbesondere im ländlichen Raum stärken. Mit der Förderung sollen vornehmlich lokale Gruppen darin unterstützt werden, Orte der Demokratie und des demokratischen Austausches zu schaffen, fortzuführen oder auszubauen.  

Aufgrund des Sachzusammenhangs und der gemeinsamen Zielrichtung sind die Landesprogramme „Soziale Orte“ (umgesetzt durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt - SMS) und „Orte der Demokratie“ (umgesetzt durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung – SMJusDEG) in einer gemeinsamen Förderrichtlinie verankert worden.

Das SMJusDEG ruft mit dieser Bekanntmachung zur Einreichung von Interessenbekundungen ausschließlich für den Teil 2, Abschnitt B „Landesprogramm Orte der Demokratie“ der FRL Orte des Gemeinwesens auf.

Für Abschnitt A „Landesprogramm Soziale Orte“ erfolgen gesonderte Bekanntmachungen durch das Sächsische Staatsministeriums für Soziales und gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS).

Die Stärkung und Erweiterung außerschulischer politischer Bildung ist eine wichtige Maßnahme in der strategischen Bekämpfung von Demokratie- und Menschenfeindlichkeit, insbesondere von Rechtextremismus als aktuell größte Bedrohung im Freistaat Sachsen.

Politische Auseinandersetzungen finden zunehmend nicht mehr nur friedlich statt. „Teilhabe“ wird immer wieder so missverstanden, dass jede Meinung, auch jenseits der demokratischen Werteordnung, unbedingt gehört und akzeptiert werden muss. Das Beharren auf der eigenen Position und der Anspruch, diese durchzusetzen, führen teilweise zu aggressivem verbalem Auftreten u.a. gegenüber Politik, Medien, Polizei, Wissenschaft, sowie Engagierten der Zivilgesellschaft. Vertiefte Erfahrungen mit demokratischen Instrumenten sowie das Erproben und Anwenden demokratischer Praktiken sind in Bevölkerungsteilen zu wenig vorhanden.

Auch fehlt es an Räumen und Orten, in denen politische und lebensweltliche Perspektiven aufeinandertreffen und vermittelt werden können. Sogenannte „Dritte Orte“, die sowohl außerhalb des Öffentlichen als auch des Privaten stehen und den Austausch verschiedener Interessen und Ansichten ermöglichen, sind knapp geworden oder fehlen ganz. Dies gilt – bedingt durch den demografischen Wandel – ganz besonders für Kleinstädte und den ländlichen Raum.

„Orte der Demokratie“ sollen daher Räume schaffen oder wiederbeleben, in denen sich Menschen aus allen Bevölkerungs- und Altersgruppen, mit unterschiedlichem kulturellen Hintergründen, politischer Überzeugungen und Herkünften konstruktiv versammeln, um sich zu vernetzen, eigene Themen voranzubringen, demokratisch zu streiten und ihre Interessen im „Ort der Demokratie“ einzubringen und umzusetzen. Die intensive Nutzung digitaler Möglichkeiten und Methoden unterstützt darüber hinaus die Einbindung von Menschen, die nicht vor Ort sein können, einen bundesweiten und internationalen Austausch sowie die Mitwirkung in überregionalen Netzwerken.

Zuwendungszweck und Fördergegenstand sowie die Voraussetzungen und das Verfahren für die Förderung richten sich nach der Förderrichtlinie Orte des Gemeinwesens vom 22. Juni 2021 (SächsABl. S. 874), die durch die Richtlinie vom 28. November 2022 (SächsABl. S. 1447) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 23. November 2021 (SächsABl. SDr. S. S 230), insbesondere nach Abschnitt B „Landesprogramm Orte der Demokratie“.

Ergänzende Informationen sind auf der Website des Fachbereichs Demokratie im SMJusDEG, www.demokratie.sachsen.de, ab dem 1. März 2023 abrufbar.

Gefördert werden Maßnahmen, die der Gestaltung und dem Ausbau von „Orten der Demokratie" dienen. „Orte der Demokratie" werden insbesondere durch die folgenden Merkmale charakterisiert:

  1. Sie dienen der Begegnung, dem Austausch und der Vernetzung gemischter Zielgruppen untereinander und miteinander. Gemischte Zielgruppen zeichnen sich durch hohe Heterogenität aus und bilden die Gesellschaft vor Ort in möglichst großer Breite ab.
  2. Sie ermöglichen Diskussionen, Debatten und Meinungsbildung zu den vor Ort relevanten Themen.
  3. Es werden gemischte Zielgruppen begleitet und unterstützt, um Methoden und Praktiken der politischen Debatte und Meinungsbildung zu erproben, anzuwenden und zu vertiefen, um so demokratische Kompetenzen zu erweitern.
  4. Sie stehen als Orte für demokratiebezogene Maßnahmen und Maßnahmen politischer Bildung zur Verfügung. Die geschaffenen Räume stehen nach Möglichkeit auch anderen Nutzerinnen, Nutzern und Nutzergruppen für deren selbstorganisierte Prozesse demokratischer Praxis zur Verfügung.
  5. Sie sind an den lokalen und gemeinwesenorientierten Erfordernissen ausgerichtet und in lokale oder regionale Netzwerke eingebunden.

Gefördert werden können Vorhaben in Trägerschaft

  • gemeinnütziger Vereine, Verbände und gemeinnütziger Gesellschaften, die juristische Personen des Privatrechts sind, oder
  • juristischer Personen des öffentlichen Rechts außerhalb der Staatsverwaltung des Freistaates Sachsen.
  1. Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Maßnahmen können mit einer maximalen Dauer von bis zu drei Jahren bewilligt werden. Aus haushalterischen Gründen wird die Zuwendung grundsätzlich in Jahresscheiben ausgereicht.
  2. Die maximale Zuwendungshöhe beträgt grundsätzlich 100 000 Euro pro Jahr. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent. Bezüglich der Vollfinanzierung hat der Zuwendungsempfänger nachzuweisen, dass die Erbringung des Eigenanteils wegen fehlender Eigenmittel unmöglich und die Erbringung von unbaren Leistungen unzumutbar ist.
  3. Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
  4. Investitionen können gefördert werden, wenn sie zur Gestaltung eines Ortes der Demokratie zwingend notwendig sind. Darüber entscheidet die Bewilligungsstelle. Zuwendungsfähig sind grundsätzlich Instandsetzung, Modernisierung und Erneuerung (Umbau beziehungsweise Ausbau) von Gebäuden sowie notwendige Ausstattung für den Ort der Demokratie, insbesondere die für Digitalisierungsprozesse notwendige technische Ausstattung bis zu einer Höhe von 100 000 Euro je Maßnahme, jedoch nicht mehr als 35 Prozent der Gesamtzuwendung.
  5. Der Eigenanteil im Projekt kann durch projektbezogene unbare Leistungen des Zuwendungsempfängers erbracht werden. Diese können als Arbeitsleistungen in Form von unbezahlten freiwilligen Arbeitsstunden erfolgen; die Stundenbewertung entspricht der Höhe des jeweils gültigen Mindestlohns. Der Wert der unbaren Leistungen darf 5 000 Euro pro Maßnahme nicht übersteigen und muss im Einzelnen in der Antragstellung und im Verwendungsnachweisverfahren dargestellt werden.

Das SMJusDEG fordert interessierte Projektträger auf, ihr Interesse an einer Förderung nach der FRL Orte des Gemeinwesens, Teil 2 Abschnitt B Landesprogramm "Orte der Demokratie", durch ein entsprechendes Projektkonzept zu bekunden.

    1. Interessenbekundungen auf Grundlage dieser Bekanntmachung sind bis zum 18.04.2023 vollständig bei der Bewilligungsstelle Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) ausschließlich über das Förderportal einzureichen: https://www.sab.sachsen.de/orte-der-demokratie-als-orte-des-gemeinwesens. Ein verspäteter Eingang der Interessenbekundung führt zum Ausschluss aus dem Interessenbekundungsverfahren. Individuelle Fristverlängerungen oder das Nachreichen von Unterlagen sind ausgeschlossen.
    1. Für die Interessenbekundung sind die Vorlagen der Bewilligungsstelle zu verwenden. Die entsprechenden Formulare werden im Förderportal bereitgestellt.
      Neben Angaben zum Antragsteller sind eine strukturierte Vorhabenbeschreibung (ca. 5 bis 8 Seiten) entsprechend der Gliederung im Dokument „Vorhabenbeschreibung“ einzureichen. Darüber hinaus sind die geplanten Ausgaben sowie die geplante Finanzierung für den gesamten Vorhabenzeitraum im Formular der Bewilligungsstelle darzustellen.
    2. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt in einem zweistufigen Auswahlverfahren: Die eingereichten Interessenbekundungen werden entsprechend der unter 7.6. genannten Kriterien durch das SMJusDEG bewertet und priorisiert. Das SMJusDEG hat im Rahmen seiner fachlichen Prüfung die Stellungnahme eines Beirates einzuholen. Das Ergebnis der fachlichen Prüfung wird der Bewilligungsstelle übermittelt.
    3. Auf Basis dieser Bewertung und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel fordert die Bewilligungsstelle einzelne Maßnahmenträger auf, in einem zweiten Schritt einen formalen Antrag für das Vorhaben einzureichen. Eine Frist, bis zu der der Antrag einzureichen ist, wird mit der Aufforderung zur Antragstellung bekannt gegeben.
    4. Vor der Entscheidung zur Aufforderung zur Antragstellung wird den kommunalen Behörden Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gegeben.
    5. Kriterien der Gewichtung

Für eine bessere Vergleichbarkeit werden Kriterien zur Gewichtung festgelegt. Diese bemessen sich wie folgt:

  • 50%: Inhaltliches Konzept, insbesondere unter Betrachtung folgender Faktoren: Beschreibung von Zielen und adäquaten Maßnahmen; Kompetenz/ Potenzial zur Erreichung gemischter Zielgruppen; Darstellung der Notwendigkeit für einen „Ort der Demokratie“ (Situationsanalyse); Methodenkompetenz, insbesondere Methoden politischer Bildung, digitale Methoden, Narrative, Ansätze                                                                                                                      
  • 30%: Vernetzungspotenzial: Kompetenzen und Potenziale, Zielgruppen zu vernetzen, themenzentrierte Netzwerke zu fördern und zu begleiten; Akzeptanz vor Ort; Einbindung marginalisierter Perspektiven und Personen; Einbindung und Stärkung ehrenamtlichen Engagements                
  • 20%: Eignung des Trägers sowie des vorgesehenen Personals und Angemessenheit des Finanzierungskonzepts, Potenzial Weiterentwicklung und Kompetenz für Öffentlichkeitsarbeit    

In die Auswahl der Vorhaben, die zur Antragstellung aufgefordert werden, wird darüber hinaus auch die regionale Verteilung der Vorhaben einbezogen, insbesondere unter Berücksichtigung bereits geförderter „Orte der Demokratie“. Zudem wird eine Trägervielfalt angestrebt.

 

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