Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung
Finanzielle Unterstützung für Bürgerbeteiligung
Die Förderrichtlinie Bürgerbeteiligung greift den weitverbreiteten Wunsch der Bürgerschaft nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten auf. Ob Bürgerwerkstätten, Nachbarschaftsgespräche oder eine Zukunftskonferenz - ab sofort haben Kommunen und zivilgesellschaftliche Initiativen die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Planung und Durchführung lokaler Beteiligungsformate zu beantragen.
Mit den neuen Fördermöglichkeiten wollen wir Wege schaffen, die Bürgerinnen und Bürger Sachsens besser in politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse einzubinden.
Demokratieministerin Katja Meier
Antragstellung
Eine Antragstellung auf Förderung für Vorhaben, die noch im Jahr 2022 umgesetzt werden, war vom 20. April bis 10. Mai 2022 möglich. Eine zweite Antragsfrist wird es im September 2022 geben, dann für Vorhaben mit Beginn zum 1. Januar 2023.
Unterstützung durch das Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk Bürgerbeteiligung
Unterstützt werden förderinteressierte Kommunen und Initiativen durch ein Erfahrungs- und Beratungsnetzwerk, das im zweiten Quartal 2022 gegründet wird. Neben der Aufgabe, die Akteurinnen und Akteure im Bereich Bürgerbeteiligung zusammenzubringen, sollen sich die Mitglieder des Netzwerks bei der Wahl geeigneter Beteiligungsformate und Methoden fachlich beraten, den Erfahrungstransfer sowie die gemeinsame Qualitätsentwicklung befördern und von Fördermittelberatung profitieren.
Individuelle Beratungsleistung im Vorfeld der Antragstellung
Bereits ab sofort können sich alle interessierten Antragsteller für eine individuelle Beratung anmelden. Die entstehenden Kosten trägt das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Neben Fragen zur Antragstellung und -gestaltung können auch fachliche Fragestellungen Bestandteil der individuellen Beratungsleistung sein. Diese kann Beratung zu Methoden und Instrumenten im Bereich Bürgerbeteiligung umfassen, aber auch Hilfestellung zur Entwicklung, Organisation und Durchführung von Projekten beinhalten.
Gern steht Ihnen das Referat V.2 im Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung für Rückfragen sowie für die Anmeldung zur Beratung unter der folgenden E-Mail-Adresse zur Verfügung:
Ihr Ansprechpartner im Ministerium
Referat V.2 – Bürgerbeteiligung und Online-Beteiligungsformate
Telefon: 0351 56416520
E-Mail: FRL Beteiligung